Re:Drink

Teilnahmebedingungen Botschafterprogramm

Zuletzt aktualisiert: Juli 2026

Willkommen im Re:Drink Botschafterprogramm. Mit der Teilnahme erklärst du dich mit den folgenden Bedingungen einverstanden.

1. Zweck des Programms

Das Re:Drink Botschafterprogramm („Programm“) ermöglicht es Personen, Re:Drink an Organisationen zu empfehlen, die von den Produkten und Dienstleistungen von Re:Drink profitieren können.

Ziel des Programms ist es, echte persönliche Empfehlungen und professionelle Vorstellungen zu fördern.

Die Teilnahme am Programm begründet kein Arbeits-, Vertretungs-, Partnerschafts-, Wiederverkäufer-, Franchise- oder kommerzielles Vertretungsverhältnis mit Re:Drink.

2. Veranstalter

Das Programm wird betrieben von der Re:Drink GmbH („Re:Drink“).

3. Annahme

Die Teilnahme am Programm stellt die Annahme dieser Teilnahmebedingungen dar.

Teilnehmende müssen diese Bedingungen jederzeit einhalten.

4. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die nach anwendbarem Recht geschäftsfähig sind.

Nicht teilnahmeberechtigt sind:

  • Mitarbeitende von Re:Drink
  • Freelancer, die im Auftrag von Re:Drink tätig sind
  • Geschäftsführung und leitende Organe von Re:Drink
  • Gesellschafter, die aktiv für Re:Drink tätig sind
  • unmittelbare Familienangehörige der Vorgenannten
  • Ehepartner
  • eingetragene Lebenspartner
  • Eltern
  • Kinder
  • Geschwister
  • Mitglieder desselben Haushalts
  • Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit im Auftrag von Re:Drink handeln

Re:Drink behält sich das Recht vor, die Teilnahmeberechtigung nach eigenem Ermessen zu bestimmen.

5. Gültige Empfehlungen

Nur echte, in gutem Glauben abgegebene Empfehlungen sind für das Programm vorgesehen.

Eine Empfehlung soll sich auf eine Organisation beziehen, die vernünftigerweise von Re:Drink profitieren kann.

Die Abgabe einer Empfehlung begründet keinen automatischen Anspruch auf eine Prämie.

Re:Drink kann bei Bedarf zusätzliche Informationen zur Bewertung einer Empfehlung anfordern.

6. Anforderungen an Empfehlungen

Empfehlungen können über jede von Re:Drink zugelassene Methode eingereicht werden, insbesondere:

  • persönliche Vorstellungen
  • Empfehlungslinks
  • digitale Empfehlungsformulare
  • direkter Kontakt, vermittelt durch die teilnehmende Person

Teilnehmende dürfen personenbezogene Daten Dritter nur weitergeben, soweit sie hierzu rechtlich berechtigt sind.

Sofern gesetzlich erforderlich, müssen Teilnehmende vor der Weitergabe personenbezogener Daten die entsprechende Einwilligung einholen.

7. Prüfung der Empfehlung

Jede Empfehlung wird einzeln geprüft.

Re:Drink entscheidet allein darüber, ob eine Empfehlung nach dem Programm qualifiziert.

Die Entscheidung von Re:Drink ist endgültig.

Re:Drink ist nicht verpflichtet, einzelne Entscheidungen zu begründen.

8. Doppelte Empfehlungen

Empfehlen mehrere Teilnehmende dieselbe Organisation, entscheidet Re:Drink, welche Empfehlung – falls überhaupt – nach dem Programm qualifiziert.

Doppelte Empfehlungen begründen keinen automatischen Anspruch mehrerer Teilnehmender auf Prämien.

9. Bestehende Beziehungen

Organisationen, die Re:Drink bereits bekannt sind, bestehende Kunden, Organisationen, mit denen bereits Gespräche geführt werden, oder Organisationen, die anderweitig mit laufenden kommerziellen Aktivitäten verbunden sind, qualifizieren gegebenenfalls nicht.

Die Teilnahmeberechtigung wird ausschließlich von Re:Drink bestimmt.

10. Prämien

Erfüllt eine Empfehlung nach Auffassung von Re:Drink die Anforderungen des Programms, kann eine Prämie angeboten werden.

Art, Wert, Zeitpunkt und Bedingungen einer Prämie werden ausschließlich von Re:Drink festgelegt.

Prämien:

  • können jederzeit geändert werden
  • können je nach Kampagne variieren
  • können durch gleichwertige Alternativen ersetzt werden
  • stehen nur nach Verfügbarkeit zur Verfügung
  • können zusätzliche Verifizierungen erfordern

Kein Teilnehmender hat einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Prämie, sofern dies nicht ausdrücklich von Re:Drink bestätigt wird.

11. Steuern

Teilnehmende sind allein für die Ermittlung und Erfüllung sämtlicher steuerlicher Verpflichtungen aus der Teilnahme am Programm verantwortlich.

Re:Drink leistet keine Steuerberatung.

12. Arbeitgeber-Richtlinien

Teilnehmende sind dafür verantwortlich, dass die Teilnahme am Programm im Einklang steht mit:

  • Arbeitgeber-Richtlinien
  • internen Compliance-Regeln
  • Beschaffungsvorschriften
  • Anti-Bestechungs-Anforderungen
  • anwendbaren Gesetzen

Ist die Annahme einer Prämie untersagt, müssen Teilnehmende Re:Drink vor der Annahme informieren.

13. Faire Teilnahme

Teilnehmende verpflichten sich, nicht:

  • falsche Angaben zu machen
  • sich als eine andere Person auszugeben
  • Organisationen ohne echte Beziehung einzureichen
  • Personen oder Organisationen zu spammen
  • Empfehlungslinks zu missbrauchen
  • mehrere Konten anzulegen
  • die Zuordnung von Empfehlungen zu manipulieren
  • betrügerische Handlungen vorzunehmen
  • gegen geltendes Recht zu verstoßen

14. Sperrung

Re:Drink kann Teilnehmende vorübergehend oder dauerhaft vom Programm ausschließen, wenn nach begründeter Auffassung von Re:Drink:

  • diese Bedingungen verletzt wurden
  • betrügerisches Verhalten vorliegt
  • das Programm missbraucht wird
  • die Teilnahme Re:Drink oder seinen Kunden schaden kann

Re:Drink kann in solchen Fällen ausstehende Prämien stornieren.

15. Geistiges Eigentum

Alle Marken, Logos, Branding-Elemente, Marketingmaterialien und sonstigen Rechte am geistigen Eigentum bleiben ausschließliches Eigentum von Re:Drink.

Die Teilnahme begründet keine Eigentumsrechte.

16. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Re:Drink Ambassador Privacy Policy.

Teilnehmende stimmen zu, dass Re:Drink personenbezogene Daten verarbeiten darf, soweit dies zur Durchführung des Programms erforderlich ist.

17. Haftungsbeschränkung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet Re:Drink nicht für mittelbare, zufällige, Folge- oder besondere Schäden, die aus der Teilnahme am Programm entstehen.

Ausschlüsse gelten nicht, soweit eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.

18. Änderungsvorbehalt

Re:Drink behält sich das uneingeschränkte Recht vor:

  • diese Teilnahmebedingungen zu ändern
  • das Programm zu ändern
  • die Teilnahmevoraussetzungen zu ändern
  • Prämien zu ändern
  • neue Anforderungen einzuführen
  • Prämien einzustellen
  • das Programm auszusetzen
  • das Programm zu beenden

jederzeit und ohne vorherige Ankündigung. Es gilt jeweils die zuletzt von Re:Drink veröffentlichte Fassung.

19. Keine Garantie

Die Teilnahme am Programm garantiert nicht:

  • die Aufnahme in das Programm
  • die Qualifikation einer Empfehlung
  • die Auszahlung einer Prämie
  • die zukünftige Verfügbarkeit des Programms

Alle Entscheidungen liegen im alleinigen Ermessen von Re:Drink.

20. Anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen dem auf Re:Drink anwendbaren Recht.

Soweit gesetzlich zulässig, sind die zuständigen Gerichte am Sitz von Re:Drink ausschließlich zuständig.

21. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.

22. Kontakt

Fragen zum Programm können an Re:Drink über die auf der offiziellen Re:Drink Website veröffentlichten Kontaktdaten gerichtet werden.

Impressum

Re:Drink GmbH, Agnes-Pockels-Bogen 1, 80992 München, Deutschland.

E-Mail: ambassadors@redrink.co · Web: https://redrink.co

Vertretungsberechtigt: Geschäftsführung Re:Drink GmbH. Inhaltlich verantwortlich gem. § 18 Abs. 2 MStV: Geschäftsführung, Anschrift wie oben.